• Allgemeine Geschäftsbedingungen

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    Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung

Ralf Struckmeier AGBs

§ 1 Geltungsbereich
1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung und dem Auftraggeber gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden zurückgewiesen, es sei denn R. Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung hat der Geltung schriftlich zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für die Inanspruchnahme der mobilen Applikationen von R. Struckmeier Rohrreinigung / Rohrsanierung.

3. Die aktuelle Preisliste inkl. der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber vor Auftragserteilung übermittelt.

§ 2 Vertragsgegenstand & Zustandekommen des Vertrages

1. Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden das Zustandekommen des Vertrages und die vertragliche Beziehung von Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung mit dem Auftraggeber geregelt. Für die Geschäfts- und Rechtsbeziehung mit dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Dienstvertrag nebst diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung maßgebend.

2. Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung bietet Dienstleistungen im Bereich der Kanalrohrreinigung und Kanalsanierung an. Für den Erfolg wird keine Gewähr übernehmen, da in Abwasserrohren unkalkulierbare und nicht bekannte Risiken und Unwägbarkeiten vorhanden sein können. Der Aufgabenbereich umfasst folgende Leistungen:

Verstopfungsbeseitigung
Chemische Rohrreinigung
Geruchsbeseitigung
Hochdruck.- Spiralreinigung
TV Kamerauntersuchung
Rohr.-Verlaufsortung
Wurzelfräsen
Fräsroboter
Kurzliner – Longlinersanierung
Absaugarbeiten / Überschwemmung
Einbau Rückstauverschlüsse
Einbau Reinigungsöffnung
Drainagen-Reinigung
Reinigung von Zisternen
Bautrockner / Luftentfeuchter
Wartung von Abwasserhebeanlagen
Wartung von Rückstauverschlüssen

3. Angebote sind unverbindlich und freibleibend, solange sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Annahme von Aufträgen erfolgt durch Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Posteingang.

4. Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung, die schriftlich oder in elektronischer Form festgehalten werden (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technischen Daten) sind nur dann verbindlich, wenn eine Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Die Angaben sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen oder Leistungen.

5. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die auf Grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder eine technische Verbesserung darstellen sind zulässig, soweit sie die Verwendung zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

6. Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung ist berechtigt, Subunternehmer mit Tätigkeiten zu beauftragen.

§ 3 Pflichten des Auftragenehmers

1. Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung beseitigt Verstopfungen aller Art in Toiletten, Pissoirs, Küchenabläufen, Badabläufen, Bodenabläufen, Grundleitungen, Dachrinnen, Kontrollschächten etc.

2. Der Arbeitsumfang, Arbeitsausgangspunkt, Maschinen- und Geräteeinsatz sowie sonstige Durchführungsweisen der Arbeiten ergeben sich durch den vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Nach einer Rohrreinigung werden neue Dichtungen eingebaut. Widerspricht der Auftraggeber dem Austausch der alten Dichtungen, übernimmt der Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung keine Nachbesserung auf Dichtheit.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Mitarbeitern von Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung ungehinderten Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen und Leitungen zu ermöglichen. Der Auftraggeber informiert die Mitarbeiter von Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung vor Auftragsbeginn über vorhandene Arbeitserschwernisse wie z.B. verdeckte Kontrollöffnungen. Dies gilt ebenfalls für Arbeitserleichterungen wie z.B. das Vorhandensein einer Hebeanlage oder Rückstauklappe.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung über vorherige Reinigungsversuche zu informieren. Der Auftraggeber hat vor Beginn der Reinigungsarbeiten alle gefährlichen Stoffe, die in den zu reinigenden Entwässerungsgegenständen und Entwässerungsleitungen enthalten sind, zu dokumentieren und das Dokument dem ausführenden Mitarbeiter von Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung zu übergeben und von diesem gegenzeichnen zu lassen. Als gefährlich gelten solche Stoffe, die den ausführenden Reinigungsmonteur schädigen können oder eine Haftung bei Ableitung in das allgemeine Kanalsystem begründen könnten, üblicherweise in Abwasserleitungen nicht anzutreffen sind, z.B. Fette, Gifte, Laugen, Säuren.

3. Vor Arbeitsbeginn hat der Auftraggeber dem Reingigungsmonteur von Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung mitzuteilen, um welche Rohrmaterialien es sich handelt. Sämtliche Rohrführungs- oder Revisionspläne hat der Auftraggeber dem ausführenden Mitarbeiter von Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Liegen solche Pläne nicht vor, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Rohrleitungsverlauf sogenannte Bögen, T- Abzweige, Reduzierungen, Hohlräume usw. kenntlich zu machen. Kommt der Auftraggeber seiner Informationspflicht nicht in ausreichendem Maße nach, haftet der Auftraggeber für sich hieraus ergebende Schäden bzw. Mehraufwendungen.

4. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass während der gesamten Reinigungsarbeiten das gesamte Abwassersystem stillgelegt ist. Nach Abschluss aller durchgeführten Reinigungsarbeiten durch Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle vertragsgegenständlichen Leitungen, Anlagen und Entwässerungssystem auf seinen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei besonderer Gefahrenlage einen Sicherheitsbeauftragten für die gesamte Reinigungszeit der Reinigungsmonteure zu stellen. Soweit gefährliche Stoffe in vorbezeichneter Art nicht angegeben, dokumentiert und von den Reinigungsmonteuren gegengezeichnet sind, stellt der Auftraggeber Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung von sämtlichen Risiken frei, soweit sich diese daraus ergeben, dass solche Stoffe vorhanden oder in das Ab- oder Grundwasser gelangen.

6. Bei Einsatz von Lkw Saugwagen oder LKW Kanalwagen hat der Auftraggeber eine Befahrbarkeit der Hofeinfahrten zu gewährleisten. Ist die Befahrbarkeit nicht gegeben, muss das dem Reinigungsmonteur von Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung vor dem Einsatz mitgeteilt werden. Kommt der Auftraggeber dieser Informationspflicht nicht nach, hat er Mehraufwendungen oder Schäden an der Einfahrt oder den Fahrzeugen von Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung zu tragen.

7. Bei alten oder unvorschriftsmäßig installierten Entwässerungsgegenständen wie z.b. (Toiletten, Urinal, Küchenabläufe, Badabläufe) ist der Reinigungsmonteur von Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung nicht zur Demontage und Montage berechtigt. In diesem Fall hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass die nicht vorschriftsmäßig installierten Entwässerungsgegenstände durch eine Fachfirma demontiert bzw. wieder montiert werden. Soweit für die Reinigung der Rohrleitungen bestehende Silikonfugen aufgeschnitten werden, hat der Auftraggeber die Neuverfugung selbst vorzunehmen.

§ 5 Ausführungstermine und -zeiten

1. Die Ausführungszeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Die Auftragsdurchführung erfolgt nach schriftlicher Auftragserteilung. Nebenabsprachen mit Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung.

2. Bei Abänderung oder Ergänzung des ursprünglichen Auftrags sind zugesicherten Ausführungstermine gegenstandslos. Es gilt die neu vereinbarte Ausführungsfrist. Die Einhaltung der Ausführungsfrist und Termine steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie gegebenenfalls dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

3. Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistung bzw. für Verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse. Dazu gehören z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen oder behördliche Maßnahmen…, die Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit dem Auftraggeber in Folge der Verzögerung die Abnahme der Leistung unzumutbar ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung von dem Vertrag unter der Maßgabe zurücktreten, dass er Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung die Ersatz- und Vergütungsansprüche in einer sich aus §645 BGB ergebenden Höhe erstattet.

4. Gerät Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung mit der Leistung in Verzug oder wird eine Leistung unmöglich, so ist seine Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

§ 6 Nutzungs- und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise sind Endpreise in Euro. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu bezahlen. Soweit nicht anders angegeben, hält sich Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf einer Forderung wegen Mangelbeseitigung beruhen.

3. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung berechtigt, alle seine Forderungen sofort fällig zu stellen und den Verzugsschaden nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

4. Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung hat neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf Erstattung der für notwendig erachteten und angefallenen Auslagen.

5. Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung ist berechtigt angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.

6. Stehen Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung mehrere Forderungen gegenüber dem Auftraggeber zu, kann Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung die konkrete Verbindlichkeit bestimmen, auf die Zahlung angerechnet wird.

7. Werden Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, wonach die Ansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet erscheinen, so ist Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung berechtigt, noch ausstehende Leistungen lediglich gegen Vorauskasse oder ausreichende Sicherheitsleistungen auszuführen und ggf. nach erfolglosem Ablauf einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall stehen Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung Ersatz- und Vergütungsansprüche in einer sich aus §645 BGB ergebenden Höhe zu. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Preise und Preisliste

1. Pauschalen für Kleinaufträge entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste bzw. dem Angebot. Diese gelten für folgende Einsätze:

– Einsätze mit einer Einsatzdauer von max. 30 Minuten

– Kleinaufträge, z.B. Verstopfungsbeseitigung in Badewannen oder Duschen ohne Reinigungsöffnung

– Einsätze aufgrund von Fehlinformationen durch den Auftraggeber

TV Kamerauntersuchungen, Einsatz mit Saugwagen sowie Einsätze mit Hochdruckspülfahrzeug sind keine Kleinaufträge.

2. Die aktuellen Preise von Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung entnehmen Sie bitte der geltenden aktuellen Preisliste.

3. Für Notdienste gelten Preiszuschläge. Auch diese entnehmen Sie bitte der geltenden aktuellen Preisliste.

4. Die An- und Abfahrtskosten sowie die Bereitstellung von Servicefahrzeugen werden pauschal abgerechnet. Kosten wie Material, Chemie, Dichtungen, Anschlussgarnituren, Verschleißmaterialien etc. werden dem Auftraggeber nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt.

5. Die Preise für Arbeiten mit Hochdruckspülfahrzeugen, TV-Kamerasystemen, Spiralen, Ortungsgeräent, Lkw-Saugwagen, Lkw-Kanalfahrzeugen, Handwerkzeugen sowie manuelle Tätigkeiten werden jeweils gesondert ausgewiesen und abgerechnet. Jede verwendete Maschine wird bis zu einem Einsatz von einer Stunde mit einem Pauschalpreis berechnet. Für die weitere Verwendung erfolgt die Berechnung für jeden Maschineneinsatz im Stundensatz. Arbeiten, die nur mittelbar die Reinigung von Entwässerungseinrichtungen bezwecken, z.B. das Aufreißen von Mauerwerk, Aufgrabungen werden gesondert angeboten bzw. abgerechnet.

6. Spezialwerkzeuge für Spiralen, Aufsätze, Verschleißteile sowie Spezialdüsen werden gesondert ausgewiesen und abgerechnet.

6. Strom und Wasser sind vom Auftraggeber kostenlos bereitzustellen oder von ihm auf seine Kosten zu beschaffen. Gleiches gilt für Leitern, Gerüste, Arbeitsbühnen und ähnliche Hilfsmittel. Anfallende Abfallbeseitigungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Entsorgung von Schlamm, Fäkalien oder andere anfallenden Abfälle werden, soweit deren Beseitigung vertraglich vereinbart wurde, pro cbm. berechnet.

§ 8 Haftungsausschluss

1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung, falls der Auftraggeber gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt.

2. Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung haftet nur für Vorsatz, schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, grobe Fahrlässigkeit seiner Angestellten, schuldhafte Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder von Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

3. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden wird durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Auftragswertes und Schadenhöhe, begrenzt. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist ausgeschlossen.

§ 9 Gewährleistung

1. Gewährleistungsansprüche oder eine Mängelhaftung für Dienstleistungen sind gesetzlich nicht geregelt. Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung behebt Mängel nach Erhalt einer schriftlichen nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Auftraggeber, wenn ein solcher Mangel innerhalb von fünf 8 Tagen ab Beendigung der Dienstleistung aufgetreten, schriftlich aufgezeigt worden ist und auf eine mangelhafter Ausführung von Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung zurückzuführen ist. Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung stehen zwei Nachbesserungsversuche zu, wenn die Rohrreinigungsarbeiten fehlgeschlagen sind.

2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, dass der Mangel arglistig verschwiegen wurde, eine schriftliche Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen wurde oder dass es sich um Ansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

3. Aussagen und Erläuterungen zu den Leistungen von R. Struckmeier Rohrreinigung / Rohrsanierung verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich und wörtlich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ gekennzeichnet sind.

§ 10 Sachmängelhaftung

Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung übernimmt keine Haftung für Schäden, soweit diese entstehen durch:

– Arbeiten an alten /defekten (z.B. rissigen, brüchigen) oder unvorschriftsmäßig installierten Entwässerungsgegenständen (z.B. Toilette, Urinal, Küchenabfluss, Badabfluss usw.), Entwässerungsleitungen und sonstigen Anlagen

– Austretende Inhalte der Anlage

– Arbeiten an Anlagen mit gefährlichen Stoffen oder besondere Gefahren

– Spiralen, Schläuche und sonstige Werkzeuge, die aufgrund eines Umstandes in der Anlage stecken bleiben oder verloren gehen und trotz aller Bemühungen nicht aus der Entsorgungseinrichtung zu lösen sind

– Arbeiten an Entwässerungsgegenständen und Leitungen, soweit diese nicht aus Gusseisen oder Steinzeug bestehen;

– Arbeiten, bei denen der Auftraggeber bereits den Hinweis erhalten hat, dass die Arbeiten nicht weitergeführt werden können, ohne das Probleme auftreten können

– Arbeiten an sanitären Anlagen, für die der der Auftraggeber den Austausch neuer Dichtungen / Siphon nicht wünscht

– Arbeiten an Entwässerungsgegenständen und -Leitungen, für die der Auftraggeber – nach Verstopfungsbeseitigung – keine TV Kamerauntersuchung wünscht.

– Arbeiten zur Sanierung eines Kanals mit einer Glasfasermatte und unter Einsatz von Druckluft.

§ 11 Pauschalierter Schadensersatz

1. Kündigt der Auftraggeber vor Ausführung den Auftrag oder tritt er vom Vertrag zurück, so ist Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung berechtigt, bei einer Kündigung oder einem Rücktritt

– Bis 14 Tage vor Auftragsbeginn 10 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen
– Bis sieben Tage vor Auftragsbeginn 20 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen

2. Erfolgt eine Kündigung oder ein Rücktritt weniger als sieben Tage vor Auftragsbeginn, richtet die Höhe des Schadensersatzes nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 12 Abtretungs- und Verpfändungsverbot, Aufrechnung

Ansprüche oder Rechte des Auftraggebers gegen Ralf Struckmeier Rohrreinigung/Rohrsanierung dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Auftraggeber hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen. Ein Aufrechnungsrecht des Auftraggebers besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

§ 13 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist Bückeburg.
Status: 01/01/2017, Obernkirchen

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